Wer die Haare färbt, greift oft zu Shampoos mit dem Hinweis „für coloriertes Haar“. Die Angabe wirkt wie eine geprüfte Kategorie, ähnlich einer Norm. Das ist sie nicht.

Hier liest du, was hinter solchen Zielgruppenangaben steckt, welche Regeln das EU-Recht für Werbeaussagen auf Kosmetik aufstellt, was die INCI-Liste dazu verrät und woran du dich nach dem Färben tatsächlich orientieren kannst.

1. Keine gesetzliche Definition

Es gibt keine Vorschrift, die festlegt, was ein Shampoo „für coloriertes Haar“ enthalten muss oder welche Stoffe es nicht enthalten darf. Die Angabe ist eine Werbeaussage des Herstellers. Sie beschreibt, für welche Zielgruppe er das Produkt vorsieht.

Das gilt genauso für ähnliche Formulierungen wie „für feines Haar“, „für trockenes Haar“ oder „für jeden Tag“. Keine davon ist eine rechtlich definierte Produktkategorie.

Rechtlich unterscheidet sich ein solches Shampoo nicht von anderen: Es ist ein abzuspülendes kosmetisches Mittel, für das dieselben Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln gelten, einschließlich der Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen.

Zielgruppenangaben helfen vor allem bei der Orientierung im Regal. Sie sagen dir, an wen der Hersteller gedacht hat. Ob das Produkt zu deinem Haar und deiner Routine passt, beantworten sie nicht allein.

2. Welche Regeln für Werbeaussagen gelten

Frei erfinden darf ein Hersteller solche Angaben trotzdem nicht: Artikel 20 der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 verbietet Aussagen, die Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die ein Produkt nicht besitzt, und die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 konkretisiert das mit sechs gemeinsamen Kriterien. Welche das sind und was sie für Zielgruppenangaben bedeuten, erklärt der Beitrag „Für empfindliche Haut“: was die Angabe bedeutet.

Für dich heißt das: Eine Zielgruppenangabe muss zutreffen und belegbar sein. Wie der Hersteller sie belegt, steht aber nicht auf der Flasche. Die Angabe sagt dir, für wen das Produkt gedacht ist – nicht, was es im Einzelnen leistet. Dasselbe Prinzip gilt beim Wort „Naturkosmetik“, wie der Beitrag zu Naturkosmetik-Siegeln zeigt.

3. Was die INCI-Liste zeigt

Als Beispiel dient hier das MÁDARA Colour and Shine Shampoo mit 250 ml („Colour and Shine“ ist Teil des Produktnamens, keine Aussage dieses Beitrags). Laut Herstellerseite (Stand 30.09.2026) beginnt die INCI-Liste mit Aqua, gefolgt von den Tensiden Sodium Coco-Sulfate und Coco Glucoside. Danach stehen Rosenwasser – was das ist, erklärt der Beitrag Rosenwasser oder Rosenöl –, das Tensid Cocamidopropyl Betaine und Betaine.

Es folgen Sodium Chloride, also Kochsalz, das in Shampoos häufig der Konsistenz dient, Glyceryl Oleate, ein Ester aus Glycerin und Ölsäure, und Lactic Acid, Milchsäure, die in Kosmetik unter anderem den pH-Wert einstellt. Weiter hinten stehen Extrakte aus Rosskastanie und Leinsamen sowie Hydrolyzed Wheat Protein. Laut Hersteller wird das Shampoo auf das nasse Haar gegeben, in die Kopfhaut einmassiert und gründlich ausgespült.

Die Liste zeigt dir, woraus das Produkt besteht. Welcher dieser Stoffe zum Produktnamen passt, geht aus der INCI nicht hervor.

4. Woran du dich nach dem Färben orientierst

Verlässlicher als jede Shampoo-Angabe sind die Hinweise, die zur Coloration selbst gehören. Haarfärbemittel sind kosmetische Mittel im Sinne der Kosmetikverordnung, für sie gelten zusätzlich besondere Stoffbeschränkungen und Pflicht-Warnhinweise. Sie tragen eigene Gebrauchsanweisungen. Darin steht häufig, wann die erste Haarwäsche nach dem Färben erfolgen soll und worauf du dabei achten musst.

  • Beim Friseur: Frag dort nach, wie lange du mit der ersten Wäsche warten sollst und ob es für die gewählte Farbe Besonderheiten gibt.
  • Beim Färben zu Hause: Lies die Packungsbeilage der Coloration vollständig, auch den Teil zur Nachbehandlung.
  • Beim Shampoo: Folge dem Anwendungshinweis auf der Flasche.

5. So ordnest du die Angabe ein

Drei Fragen helfen dir, Zielgruppenangaben auf Shampoos einzuordnen:

  1. Wer spricht? Die Angabe stammt vom Hersteller, nicht von einer Prüfstelle.
  2. Was steht in der INCI? Welche Waschsubstanzen und Zusätze enthalten sind, liest du dort nach – bei Bedarf mit dem INCI-Glossar.
  3. Was sagt die Coloration? Für die Zeit nach dem Färben zählen deren Hinweise.

Umgekehrt gilt: Fehlt die Angabe auf einem Shampoo, heißt das nicht, dass es für gefärbtes Haar nicht vorgesehen ist. Es heißt nur, dass der Hersteller diese Aussage nicht macht.

Wichtig einzuordnen

Für die Coloration selbst gelten die Gebrauchsanweisung und die Warnhinweise auf ihrer Packung. Bei Hautreaktionen nach dem Färben oder anhaltenden Beschwerden an der Kopfhaut gehört die Frage in ärztliche Hände. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung.

Die Kurzfassung: „Für coloriertes Haar“ ist eine Werbeaussage ohne gesetzliche Definition, die wahr und belegbar sein muss – was drin ist, zeigt die INCI-Liste, und nach dem Färben zählen die Hinweise zur Coloration.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Art. 20 (Werbeaussagen).
  2. Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln.
  3. Europäische Kommission, CosIng-Datenbank der kosmetischen Inhaltsstoffe, Funktionsangaben zu Sodium Coco-Sulfate, Coco Glucoside, Glyceryl Oleate und Lactic Acid.
  4. Herstellerangaben MÁDARA zu Colour and Shine Shampoo (INCI, Füllmenge, Anwendung), madaracosmetics.com, abgerufen am 30.09.2026.

Redaktionelle Prüfung: 01.10.2026, AF – Produktangaben (INCI-Auszüge, Füllmenge, Anwendung) am 30.09.2026 gegen die Produktseite abgeglichen, Fach- und Rechtsangaben gegen die genannten Quellen geprüft, keine Wirkaussagen. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.