„Für empfindliche Haut“, „sensitive“, „mild“: Solche Angaben gehören zu den häufigsten auf Pflegeprodukten. Viele lesen sie als eine Art Gütesiegel, als hätte eine unabhängige Stelle das Produkt nach festen Kriterien geprüft.

So ist es nicht. Die Angabe ist eine Aussage des Herstellers. Sie unterliegt Regeln, aber es gibt keine Liste von Bedingungen, die ein Produkt erfüllen muss, um sie tragen zu dürfen. Was du selbst prüfen kannst, zeigt dieser Beitrag.

1. Keine gesetzliche Definition

Weder die EU-Kosmetikverordnung noch eine andere Vorschrift legt fest, was „empfindliche Haut“ ist oder welche Zusammensetzung ein Produkt „für empfindliche Haut“ haben muss. Es gibt keinen Grenzwert, keinen vorgeschriebenen Test und keine Liste verbotener Stoffe, die speziell an diese Angabe geknüpft wäre.

Der Begriff „empfindliche Haut“ selbst wird zudem unterschiedlich verwendet. Manche meinen damit Haut, die auf viele Produkte reagiert, andere ein subjektives Gefühl von Spannen oder Brennen. Eine einheitliche Abgrenzung gibt es auch fachlich nicht.

2. Welche Regeln trotzdem gelten

Ganz frei ist die Angabe nicht. Nach Art. 20 der EU-Kosmetikverordnung dürfen Texte, Bezeichnungen und Abbildungen einem Produkt keine Merkmale oder Funktionen zuschreiben, die es nicht besitzt. Die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 konkretisiert das mit sechs gemeinsamen Kriterien für Werbeaussagen:

  1. Einhaltung der Rechtsvorschriften
  2. Wahrheitstreue
  3. Belegbarkeit
  4. Redlichkeit
  5. Lauterkeit
  6. Fundierte Entscheidungsfindung

Für „für empfindliche Haut“ heißt das: Der Hersteller muss die Aussage belegen können. Womit er das tut, etwa mit Anwendungstests, legt er selbst fest; die Belege stehen nicht auf der Packung. Die Behörden können sie im Rahmen der Marktüberwachung anfordern.

3. Verwandte Angaben auf der Packung

Ähnlich funktionieren andere häufige Angaben:

  • „Mild“ oder „sanft“: ebenfalls nicht definiert. Die Wörter beschreiben eine Einordnung des Herstellers.
  • „Sensitive“: die englische Entsprechung, rechtlich nicht anders zu bewerten als die deutsche.
  • „Dermatologisch getestet“: sagt, dass ein Test unter dermatologischer Aufsicht stattgefunden hat. Wie viele Personen teilgenommen haben, wie lange getestet wurde und mit welchem Ergebnis, steht meist nicht dabei.

Allen gemeinsam ist: Sie müssen belegbar sein, aber die Belege siehst du nicht. Hilfreicher als die Angabe selbst sind deshalb Informationen, die du nachlesen kannst – die INCI-Liste, die Anwendungshinweise und, falls vorhanden, ein Siegel mit veröffentlichtem Standard. Was Siegel leisten, erklärt der Beitrag zu Naturkosmetik-Siegeln.

4. Was du selbst prüfen kannst

Auch ohne Einblick in die Belege des Herstellers kannst du einiges an der Verpackung ablesen:

  • Duft: Steht Parfum oder Aroma in der INCI? Sind einzelne Duftstoffbestandteile wie Limonene oder Linalool deklariert? Was es damit auf sich hat, erklärt der Beitrag Mit oder ohne Duft.
  • Alkohol: Steht Alcohol weit vorn? Hintergründe im Beitrag zu Alcohol in der INCI-Liste.
  • Stoffe, auf die du bekanntermaßen reagierst: Wenn du solche Stoffe kennst, ist die INCI-Liste der Ort, an dem du sie findest – nicht die Vorderseite der Packung.

5. Ein Beispiel: die INCI ohne Aroma

Als Beispiel dient hier die SOS+ Feuchtigkeitscreme von MÁDARA. Laut Herstellerseite (Stand 30.09.2026) enthält ihre INCI weder Aroma noch deklarierte Duftstoffbestandteile. Die Liste beginnt mit Aloe-Saft und Glycerin, es folgen unter anderem Jojobaöl und weiter hinten Sodium Hyaluronate. Als Anwendung nennt der Hersteller, die Creme täglich auf die gereinigte Haut aufzutragen. Ob das Produkt für empfindliche Haut geeignet ist, beurteilt dieser Beitrag nicht.

Das ist eine überprüfbare Eigenschaft der Liste – und genau darin liegt der Nutzen des Beispiels. Ob ein Produkt Duft enthält, kannst du selbst ablesen. Ob es zu deiner Haut passt, zeigt dagegen erst die Anwendung.

6. Wo die Angabe an Grenzen stößt

Auch ein Produkt, das sorgfältig für empfindliche Haut entwickelt wurde, kann bei einzelnen Menschen zu Reaktionen führen. Hautreaktionen sind individuell. Die Angabe auf der Packung beschreibt eine Absicht des Herstellers, keine Zusage für jede Person.

Deshalb ist ein Anwendungstest sinnvoll, bevor du ein neues Produkt großflächig verwendest: eine kleine Menge an einer begrenzten Stelle, über einige Tage. Wie das abläuft, beschreibt der Beitrag Probe vor dem Kauf. Führe außerdem neue Produkte nacheinander ein, damit du eine Reaktion zuordnen kannst.

Bei wiederkehrenden Reaktionen solltest du die Ursache ärztlich abklären lassen, statt nur das Produkt zu wechseln.

Wichtig einzuordnen

Bei anhaltenden Hautbeschwerden gehört die Frage in ärztliche Hände. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung.

Merken

„Für empfindliche Haut“ ist eine belegpflichtige Herstelleraussage, keine Prüfnorm. Was du selbst prüfen kannst, steht in der INCI-Liste.

Die Kurzfassung: „Für empfindliche Haut“ ist eine Herstelleraussage, die belegbar sein muss – prüfen kannst du selbst die INCI-Liste und die eigene Reaktion im Anwendungstest.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Art. 11 (Produktinformationsdatei), Art. 20 (Werbeaussagen).
  2. Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln, Anhang.
  3. Herstellerangaben MÁDARA zu SOS+ Feuchtigkeitscreme (INCI, Füllmenge, Anwendung), madaracosmetics.com, abgerufen am 30.09.2026.

Redaktionelle Prüfung: 01.10.2026, AF – Produktangaben (INCI-Auszüge, Füllmenge, Anwendung) am 30.09.2026 gegen die Produktseite abgeglichen, Fach- und Rechtsangaben gegen die genannten Quellen geprüft, keine Wirkaussagen. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.