Eine Lotion bleibt auf der Haut, ein Duschgel wird nach kurzer Zeit abgespült. Das klingt banal, ist im EU-Kosmetikrecht aber eine wichtige Unterscheidung. Sie entscheidet mit darüber, ab welcher Menge ein Stoff in der INCI-Liste auftauchen muss und in welcher Konzentration er überhaupt verwendet werden darf.
Hier liest du, was die beiden Begriffe bedeuten, wo sie im Recht stehen und wie sich die Unterscheidung auf das Etikett auswirkt.
1. Was die beiden Begriffe bedeuten
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 unterscheidet in der Präambel zu ihren Anhängen II bis VI zwei Produktarten:
- Abzuspülende Mittel (rinse-off): Sie werden nach dem Auftragen auf Haut, Haar oder Schleimhaut wieder entfernt, etwa Duschgel, Shampoo oder Reinigungsgel.
- Auf der Haut verbleibende Mittel (leave-on): Sie sollen längere Zeit in Kontakt bleiben, etwa Lotion, Creme, Serum oder Deodorant.
Der Gedanke dahinter ist einfach: Was auf der Haut bleibt, hat länger Kontakt als etwas, das nach einer Minute abgespült wird. Deshalb gelten für manche Stoffe je nach Produktart unterschiedliche Regeln. Die Einordnung richtet sich nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie ihn der Hersteller vorsieht.
2. Die Folge für Duftstoffallergene
Am deutlichsten wird die Unterscheidung bei den Duftstoffallergenen aus Anhang III der Verordnung. Sie müssen einzeln in der INCI-Liste stehen, sobald ihre Konzentration im fertigen Produkt eine Schwelle überschreitet:
| Produktart | Angabepflicht ab | Entspricht |
|---|---|---|
| Leave-on | 0,001 % | 10 mg pro kg |
| Rinse-off | 0,01 % | 100 mg pro kg |
Die Schwelle für Rinse-off liegt also zehnmal höher. Dieselbe Menge eines Duftstoffs kann deshalb in einer Lotion angabepflichtig sein und in einem Duschgel nicht. Die Verordnung (EU) 2023/1545 hat die Liste der einzeln anzugebenden Duftstoffe erweitert, die beiden Schwellen blieben gleich. Produkte ohne die neue Kennzeichnung durften nur bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden; wurden sie bis dahin in Verkehr gebracht, dürfen sie noch bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. Mehr zu Duftstoffallergenen erklärt der Beitrag Mit oder ohne Duft.
3. Unterschiedliche Höchstmengen
Die Unterscheidung wirkt auch über das Etikett hinaus. In den Anhängen der Verordnung sind für manche Stoffe Höchstkonzentrationen oder Bedingungen festgelegt, die je nach Produktart verschieden ausfallen. Für einen Stoff kann dann in einem abzuspülenden Mittel eine andere Grenze gelten als in einem, das auf der Haut verbleibt, oder er ist nur für eine der beiden Produktarten zugelassen.
Für dich beim Lesen einer INCI-Liste heißt das: Ein Stoff, den du in einem Shampoo findest, ist nicht automatisch in derselben Menge auch in einer Creme erlaubt. Die Produktart gehört bei jeder Einordnung dazu. Die Anhänge werden regelmäßig geändert; den aktuellen Stand zu einzelnen Stoffen findest du in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission.
4. Ein Beispiel: Nachtcreme mit Vanillin am Ende
Als Beispiel dient hier die MÁDARA Nachtcreme (DEEP MOISTURE) mit 50 ml („Deep Moisture“ ist die Produktlinie, keine Aussage dieses Beitrags). Laut Herstellerseite (Stand 30.09.2026) wird sie jeden Abend auf die gereinigte Haut aufgetragen und nicht abgespült – ein Leave-on-Produkt. Für sie gilt also die niedrigere Schwelle von 0,001 %. In welcher Reihenfolge eine Nachtcreme in der Abendpflege steht, erklärt der Beitrag zur Abendroutine.
Die INCI-Liste beginnt mit Aqua, Jojobaöl, Dicaprylyl Carbonate und Birkensaft. Weiter hinten stehen Aroma und – als letzter Stoff – Vanillin. Vanillin gehört seit der Verordnung (EU) 2023/1545 zu den einzeln anzugebenden Duftstoffen. Unterhalb von einem Prozent dürfen die Stoffe übrigens in beliebiger Reihenfolge stehen – mehr dazu im Beitrag zur 1-%-Regel.
5. Grenzfälle im Badezimmer
Meist ist die Zuordnung eindeutig. Es gibt aber Produkte, bei denen du genauer hinsehen solltest:
- Masken und Kuren: Sie bleiben einige Minuten auf Haut oder Haar, werden dann aber abgespült. Rechtlich zählen sie in der Regel zu den abzuspülenden Mitteln.
- Leave-in-Produkte für das Haar: Sprays oder Fluids, die im Haar bleiben, sind Leave-on – auch wenn sie im Haarpflegeregal neben Shampoo und Spülung stehen.
- Reinigungsmilch: Wird sie abgenommen oder abgespült, ist sie ein Rinse-off-Produkt, obwohl ihre Textur an eine Lotion erinnert.
Entscheidend ist also nicht die Textur, sondern der vorgesehene Gebrauch. Den verrät der Anwendungshinweis des Herstellers.
6. Was du daraus mitnimmst
Drei Punkte helfen dir beim Lesen von Etiketten:
- Produktart klären: Bleibt es auf der Haut oder wird es abgespült? Die Anwendungshinweise verraten es.
- Allergene richtig einordnen: Fehlt ein Duftstoffallergen in einem Duschgel, kann es trotzdem in geringer Menge enthalten sein – unterhalb der Rinse-off-Schwelle.
- Nicht quer vergleichen: Zwei INCI-Listen unterschiedlicher Produktarten folgen teils unterschiedlichen Regeln.
Eine Schwelle ist dabei keine Aussage darüber, ob ein Produkt für dich passt. Sie ist eine Kennzeichnungsregel: Sie legt fest, was auf dem Etikett stehen muss.
Wer auf bestimmte Duftstoffe achten muss, fragt im Zweifel beim Hersteller nach der vollständigen Zusammensetzung des Duftes.
Die Kurzfassung: Ob ein Produkt auf der Haut bleibt oder abgespült wird, entscheidet mit über Höchstmengen und darüber, ab wann ein Duftstoffallergen in der INCI-Liste stehen muss – bei Leave-on schon ab 0,001 %.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Präambel zu den Anhängen II bis VI sowie Anhang III.
- Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffallergenen in kosmetischen Mitteln.
- Herstellerangaben MÁDARA zu Nachtcreme (DEEP MOISTURE) (INCI, Füllmenge, Anwendung), madaracosmetics.com, abgerufen am 30.09.2026.
Redaktionelle Prüfung: 01.10.2026, AF – Produktangaben (INCI-Auszüge, Füllmenge, Anwendung) am 30.09.2026 gegen die Produktseite abgeglichen, Fach- und Rechtsangaben gegen die genannten Quellen geprüft, keine Wirkaussagen. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.