Von allem, was ich über Kosmetik gelernt habe, ist diese eine Regel der Hebel, der ohne Zusatzwissen funktioniert – unabhängig von Siegeln, Bewertungen und Empfehlungen. Sie kostet eine halbe Minute und funktioniert bei jedem Produkt in jedem Regal.
Auf jeder Kosmetikverpackung in der EU steht eine Liste mit lateinischen und englischen Begriffen: die INCI-Liste. INCI steht für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients – ein weltweit einheitliches Namenssystem, damit „Wasser“ überall Aqua heißt und Ringelblume überall Calendula Officinalis. Die Pflicht dazu steht in Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009).
Diese Liste ist – anders als der Text auf der Vorderseite – eine gesetzliche Pflichtangabe und keine Werbeaussage. „Mit wertvollem Arganöl“ auf der Vorderseite ist ein Werbetext. Die INCI-Liste auf der Rückseite ist eine Deklaration nach festen Regeln. Deshalb lohnt es sich, sie lesen zu können – und dafür brauchst du genau eine Regel.
1. Was die 1-%-Regel besagt
Artikel 19 verlangt, dass die Bestandteile in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Hinzufügung genannt werden. Was vorn steht, ist am meisten drin. So weit die bekannte Hälfte der Regel.
Die zweite Hälfte ist weniger bekannt: Diese Pflicht gilt nur für Bestandteile mit einem Anteil von mehr als 1 %. Alles, was darunter liegt, darf im Anschluss daran in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden. Die Gruppe unter 1 % steht also immer hinten – sortiert werden darf nur innerhalb dieser Gruppe.
Die Regel in einem Satz
Über 1 % gilt die Reihenfolge. Der Rest folgt dahinter – und innerhalb dieser hinteren Gruppe darf der Hersteller sortieren, wie er möchte.
Das ist der Punkt, an dem Etiketten ihre Wirkung entfalten. Ein Hersteller, der 0,1 % Rosenöl einsetzt, darf es innerhalb der Unter-1-%-Zone an deren Anfang schreiben, vor andere Stoffe, von denen mehr enthalten ist. Auf dem Etikett steht es damit weiter oben, obwohl weniger davon enthalten ist als von dem Stoff darunter. Das ist nicht verboten, sondern ausdrücklich zulässig. Es ist nur nicht das, was die meisten beim Lesen annehmen.
2. Wie du die 1-%-Grenze findest
Die Verordnung schreibt keine Markierung vor. Die Grenze ist trotzdem gut zu schätzen, weil bestimmte Stoffgruppen aus rein technischen oder rechtlichen Gründen fast nie über 1 % eingesetzt werden. Taucht einer davon auf, beginnt spätestens dort die Zone, in der die Reihenfolge nichts mehr aussagt.
| Markerstoff in der INCI-Liste | Warum er unter 1 % liegt |
|---|---|
| Phenoxyethanol | Konservierungsstoff, gesetzliche Höchstmenge 1,0 % |
| Benzyl Alcohol | Konservierungsstoff, Höchstmenge 1,0 %* |
| Potassium Sorbate | Konservierungsstoff, Höchstmenge 0,6 % (berechnet als Säure) |
| Sodium Benzoate | Konservierungsstoff, in Leave-on-Produkten 0,5 % (als Säure) |
| Tocopherol | Vitamin E, wird als Oxidationsschutz typischerweise im Zehntelprozentbereich dosiert |
| Citric Acid, Sodium Hydroxide, Lactic Acid | Nur zur pH-Einstellung, wenige Zehntelprozent |
| Xanthan Gum | Verdickungsmittel, wirkt bereits bei etwa 0,1–1 % |
| Parfum / Aroma | In Gesichtspflege üblicherweise deutlich unter 1 % |
| Limonene, Linalool, Citral, Geraniol, Coumarin … | Einzeln deklarierte Duftstoffbestandteile – sie stehen praktisch immer ganz am Ende |
Ab diesen Stoffen ist die Reihenfolge in der Regel beliebig. Für die Konservierungsstoffe ergibt sich die Obergrenze aus Anhang V der VO (EG) Nr. 1223/2009, für die Duftstoffbestandteile die Deklarationspflicht aus Anhang III; bei den übrigen Stoffen folgt die geringe Einsatzmenge aus ihrer technischen Funktion, nicht aus einer gesetzlichen Höchstmenge. *Der Grenzwert für Benzyl Alcohol gilt für den Einsatz als Konservierungsstoff – derselbe Stoff kann in einem Produkt auch als natürlicher Duftbestandteil auftauchen.
Praktisch heißt das: Suche das erste Konservierungsmittel, den ersten pH-Regler oder das erste Verdickungsmittel. Ab dieser Stelle liest du die Liste nicht mehr als Rangfolge, sondern nur noch als Aufzählung.
3. Eine echte Liste lesen
Ein Beispiel aus der Praxis. Die folgende Liste gehört zur cleansing emulsion von Santaverde, einer Reinigungsmilch mit 100 ml Inhalt. Grün markiert ist die Zone über 1 %, grau die Zone darunter, der Strich markiert die geschätzte Grenze.
Drei Dinge lassen sich daran ablesen, ohne dass man Chemie studiert haben muss:
- An Position 1 steht kein Wasser. Bei vielen Reinigungsprodukten steht dort Aqua. Hier steht Aloe-Vera-Blattsaft, Wasser folgt erst an vierter Stelle. Das ist eine überprüfbare Sachaussage, keine Werbung.
- Die 1-%-Grenze liegt etwa bei Xanthan Gum. Ab dort folgen Verdickungsmittel, Konservierung, Emulgator und pH-Regler – die typische Reihenfolge der Unter-1-%-Zone.
- Glycerin steht hinten. Es liegt in dieser Rezeptur damit unter 1 %. Das heißt nicht, dass die Formel wenig Feuchthaltendes enthält – Sodium Lactate steht an Position 9 und damit oberhalb der Grenze. Wer ein Produkt gezielt wegen Glycerin kauft, sieht an der Position nur: Glycerin ist nicht der Schwerpunkt dieser Formel.
Genau das ist der Nutzen der Regel. Sie beantwortet nicht die Frage, ob ein Produkt gut ist. Sie beantwortet die Frage, ob das, womit geworben wird, in einer Menge enthalten ist, die den Preis rechtfertigt.
Das Beispielprodukt
Die INCI-Liste oben stammt von der Produktseite der cleansing emulsion (Reinigungsmilch, 100 ml), abgerufen am 27.08.2026. Aktueller Preis und Grundpreis stehen im Shop. Wenn du die Liste selbst nachlesen oder mit anderen Reinigungsprodukten vergleichen möchtest, findest du sie dort vollständig.
WerbungProduktseite mit vollständiger INCI-Liste ansehen (öffnet in einem neuen Tab)
4. Neu seit dem 31. Juli 2026
Wenn dir seit Kurzem auffällt, dass die INCI-Listen mancher Produkte deutlich länger geworden sind: Das hat einen Grund. Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 wurde die Liste der einzeln kennzeichnungspflichtigen Duftstoffbestandteile auf rund 80 Substanzen erweitert. Für neu in Verkehr gebrachte Produkte gilt das seit dem 31. Juli 2026, Bestandsware darf noch bis zum 31. Juli 2028 mit der alten Kennzeichnung abverkauft werden.
Die Schwellenwerte, ab denen deklariert werden muss, sind unverändert geblieben:
- 0,001 % bei Produkten, die auf der Haut bleiben (Creme, Serum, Öl)
- 0,01 % bei Produkten, die abgespült werden (Duschgel, Shampoo, Reinigung)
Für das Lesen der Liste heißt das zweierlei. Erstens: Eine längere Liste bedeutet nicht automatisch „mehr Chemie“ – oft steht dort nur ausgeschrieben, was vorher unter dem Sammelbegriff Parfum zusammengefasst war. Zweitens: Diese Stoffe sind per Definition in winzigen Mengen enthalten, sie stehen also immer am Ende. Sie taugen als sicherer Endpunkt der Liste, nicht als Bewertungsmaßstab.
Wichtig zur Einordnung
Die Kennzeichnungspflicht sagt nichts über die Qualität eines Produkts aus. Für Menschen mit einer bekannten Duftstoffallergie ist sie die wichtigste Information auf der Packung. Für alle anderen ist sie die Grundlage, den eigenen Kontakt mit diesen Stoffen bewusst zu steuern – Duftstoffallergien werden erworben. Bei Verdacht auf eine Kontaktallergie ist eine ärztliche Abklärung der richtige Weg.
5. Drei Denkfehler
„Je kürzer die Liste, desto besser“
Eine kurze Liste kann bedeuten, dass eine Rezeptur schlank aufgebaut ist. Sie kann genauso bedeuten, dass viele Bestandteile unter einem Sammelbegriff stehen. Länge allein ist keine Qualität.
„Was ich nicht aussprechen kann, ist synthetisch“
Die INCI-Namen sind ein Nomenklatursystem, keine Herkunftsangabe. Tocopherol ist Vitamin E, Butyrospermum Parkii Butter ist Sheabutter, Aqua ist Wasser. Umgekehrt klingt Aloe Barbadensis Leaf Juice pflanzlich und ist es auch – aber die Aussprechbarkeit hat damit nichts zu tun.
„Der beworbene Stoff steht in der Liste, also ist er relevant enthalten“
Das ist der teuerste der drei Denkfehler. Ein Stoff darf beworben werden, sobald er enthalten ist. Ob in 5 % oder in 0,01 % – das verrät nur die Position – und die verrät sie nur oberhalb der 1-%-Grenze. Steht der beworbene Stoff zwischen Konservierung und Duftstoffen, ist er in Spuren enthalten.
6. Was die Liste nicht verrät
Damit die Regel nicht mehr verspricht, als sie hält – fünf Dinge stehen nicht in der INCI-Liste:
- Die genauen Prozentwerte. Die Rezeptur ist Betriebsgeheimnis. Die Liste erlaubt eine Rangfolge, keine Messung.
- Die Qualität eines Rohstoffs. Rosa Damascena Flower Oil steht für ein Öl aus Rosenblüten – nicht dafür, wie es gewonnen wurde.
- Die Verträglichkeit für dich persönlich. Auch ein rein pflanzlicher Bestandteil kann individuell unverträglich sein.
- Die Reihenfolge der Farbstoffe. Farbstoffe nach Anhang IV der Verordnung dürfen in beliebiger Reihenfolge ganz am Ende stehen – bei dekorativer Kosmetik ist die Liste daher nur eingeschränkt lesbar.
- Ob das Produkt zu deiner Haut passt. Das entscheidet die Kombination aus Textur, Menge und Anwendung – nicht die Reihenfolge auf dem Etikett.
Merkkarte: INCI-Liste in 30 Sekunden
1. Erste drei Stoffe lesen – sie machen den Großteil der Rezeptur aus.
2. Ersten Konservierungsstoff, pH-Regler oder Xanthan Gum suchen – dort endet die aussagekräftige Zone.
3. Prüfen, ob der beworbene Inhaltsstoff vor dieser Stelle steht.
4. Steht er dahinter: Der Preis wird nicht durch diesen Stoff getragen.
Mehr braucht es für den Anfang nicht. Wer diese vier Schritte im Drogeriemarkt anwendet, trifft in wenigen Sekunden eine besser informierte Entscheidung als jemand, der nur die Vorderseite liest.
Und wenn du dir vor dem Regal unsicher bist: Fotografier die Rückseite und lies sie in Ruhe zu Hause. Das ist kein Umweg. Es ist der Schritt, den dir beim Kosmetikkauf niemand abnimmt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel, insbesondere Artikel 19 Abs. 1 Buchstabe g (Kennzeichnung der Bestandteile) sowie Anhang III, IV und V.
- Verordnung (EU) 2023/1545 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffallergenen; Geltung für neu in Verkehr gebrachte Produkte ab 31.07.2026, Abverkaufsfrist für Bestandsware bis 31.07.2028.
- INCI-Liste der cleansing emulsion, santaverde.de, abgerufen am 27.08.2026.
Redaktionelle Prüfung: 27.08.2026, AF – INCI-Liste gegen die Herstellerseite geprüft, Rechtsstand VO (EG) 1223/2009 und VO (EU) 2023/1545 geprüft. Aussagen zu einzelnen Inhaltsstoffen sind allgemeine Stoffkunde und nicht als Aussage über die Wirkung eines bestimmten Produkts gemeint. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Ergänzt am 19.09.2026: Kennzeichnung im Abschnitt „Weiterlesen“ ergänzt, Lesezeit neu berechnet.