„Naturkosmetik“ und „Konservierungsstoff“ passen für viele nicht zusammen. Tatsächlich stehen in vielen wasserhaltigen Naturkosmetikprodukten Namen wie Sodium Benzoate oder Potassium Sorbate. Das ist kein Widerspruch, sondern Teil der Produktsicherheit.

Dieser Beitrag erklärt, warum konserviert wird, wie die EU Konservierungsstoffe regelt, welche Namen in Naturkosmetik häufig vorkommen und welche Stoffe nur so ähnlich aussehen.

1. Warum wasserhaltige Produkte konserviert werden

Mikroorganismen brauchen Wasser. Ein Produkt mit Aqua, Pflanzensaft oder Hydrolat bietet ihnen genau das – und wird bei jeder Anwendung neu mit Keimen von Fingern und Luft in Kontakt gebracht. Wasserfreie Produkte wie reine Öle oder Balsame kommen oft ohne Konservierung aus, wasserhaltige in der Regel nicht. Auch Verpackung und Anwendung spielen mit: Ein Spender, in den keine Finger greifen, bringt weniger Keime ins Produkt als ein offener Tiegel.

Die EU-Kosmetikverordnung verlangt für jedes Produkt einen Sicherheitsbericht. Darin gehört laut Anhang I auch die mikrobiologische Qualität. In der Praxis prüfen Hersteller mit einem Konservierungsbelastungstest, ob eine Rezeptur mit absichtlich zugesetzten Keimen fertig wird. Wie lange ein Produkt nach dem Öffnen verwendbar ist, erklärt der Beitrag zur Haltbarkeit nach dem Öffnen.

2. Was die Verordnung als Konservierungsstoff zählt

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 definiert Konservierungsstoffe als Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Entwicklung von Mikroorganismen im kosmetischen Mittel zu hemmen. Solche Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie in Anhang V stehen. Das ist eine Positivliste: Was dort nicht aufgeführt ist, darf nicht als Konservierungsstoff eingesetzt werden.

Anhang V legt für jeden Stoff Höchstkonzentrationen fest, teils getrennt nach Produktart. Bei Benzoesäure und ihrem Natriumsalz gelten zum Beispiel für abzuspülende Produkte andere Grenzen als für Produkte, die auf der Haut bleiben. Was dieser Unterschied bedeutet, steht im Beitrag zu Leave-on und Rinse-off.

Naturkosmetik-Standards engen die Auswahl weiter ein. Sie lassen nur eine begrenzte Auswahl der gesetzlich erlaubten Konservierungsstoffe zu. Welche Stoffe genau, legt der jeweilige Standard in einer eigenen Liste fest – das Siegel auf der Packung verrät dir also, nach welcher Liste konserviert wurde. Welche Stelle welche Regeln setzt, erklärt der Beitrag zu Naturkosmetik-Siegeln.

3. Die üblichen Namen in der INCI

INCIWas es istHinweis
Sodium BenzoateNatriumsalz der Benzoesäurein Anhang V gemeinsam mit Benzoesäure
Potassium SorbateKaliumsalz der Sorbinsäurein Anhang V gemeinsam mit Sorbinsäure
Benzyl Alcoholaromatischer Alkoholzugleich ein kennzeichnungspflichtiger Duftstoff

Benzyl Alcohol hat damit eine Doppelrolle: Als Konservierungsstoff gelten die Grenzen aus Anhang V, als Duftstoff die Kennzeichnungsregeln für bestimmte Duftstoffe. Was es damit auf sich hat, steht im Beitrag mit oder ohne Duft. Mit dem Alkohol, der als Alcohol in der INCI steht, hat er nur den Wortteil gemeinsam.

4. Stoffe, die nicht als Konservierer gelistet sind

In Naturkosmetik findest du häufig Stoffe wie Sodium Levulinate, Levulinic Acid, P-Anisic Acid oder Glyceryl Caprylate. Keiner dieser Stoffe steht in Anhang V. Was die einzelnen Namen bedeuten, findest du im INCI-Glossar.

Für dich heißt das: Nicht jeder Stoff am Ende einer Naturkosmetik-INCI ist ein Konservierungsstoff im Sinne der Verordnung. Welche Rolle ein Stoff in der Rezeptur tatsächlich spielt, ergibt sich aus der Gesamtformel und dem Sicherheitsbericht – nicht aus seinem Namen. Beim Lesen der Liste bleibt die Einordnung deshalb vorsichtig: Anhang V sagt dir, welche Stoffe offiziell als Konservierungsstoffe zugelassen sind. Alles andere ist eine Frage der Formel, die nur der Hersteller vollständig kennt.

5. Ein Beispiel aus der Praxis

Als Beispiel dient hier das MÁDARA Beruhigendes Gesichtswasser („beruhigend“ ist Teil des Produktnamens). Laut Herstellerangabe (Stand der Herstellerseite 30.09.2026) steht Sodium Benzoate an Position 10, Benzyl Alcohol an Position 14 und Potassium Sorbate an Position 15 von 18. Davor finden sich unter anderem Aqua, Glycerin und an Position 7 Sodium Levulinate.

Die Liste zeigt das typische Bild: Die Konservierungsstoffe stehen weit hinten, weil sie in geringer Menge eingesetzt werden. Aufgetragen wird das Gesichtswasser laut Hersteller morgens und/oder abends auf die gereinigte Haut, mit den Händen oder einem Wattepad. Wozu ein Gesichtswasser in der Routine dient, steht im Beitrag über Gesichtswasser und Toner.

Merken

Konservierungsstoffe müssen in Anhang V der EU-Kosmetikverordnung stehen, mit Höchstkonzentration. In Naturkosmetik sind es meist Salze der Benzoe- und Sorbinsäure sowie Benzylalkohol. Nicht jeder Stoff am Listenende gehört dazu.

Die Kurzfassung: Wasserhaltige Naturkosmetik wird konserviert, weil Keime sonst leichtes Spiel hätten – welche Stoffe dafür erlaubt sind, regelt Anhang V, und in der INCI erkennst du sie meist an den Namen Benzoate, Sorbate und Benzyl Alcohol.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Artikel 2, Artikel 14, Anhang I, Anhang III und Anhang V.
  2. Europäische Kommission, CosIng-Datenbank, Einträge Sodium Benzoate, Potassium Sorbate, Benzyl Alcohol, abgerufen am 30.09.2026.
  3. Herstellerangaben MÁDARA zu Beruhigendes Gesichtswasser (INCI, Füllmenge, Anwendung), madaracosmetics.com, abgerufen am 30.09.2026.

Redaktionelle Prüfung: 01.10.2026, AF – Produktangaben (INCI-Auszüge, Füllmenge, Anwendung) am 30.09.2026 gegen die Produktseite abgeglichen, Fach- und Rechtsangaben gegen die genannten Quellen geprüft, keine Wirkaussagen. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.